Reform des Betreuungsrechts
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage zum neuen Betreuungsrecht an den Oberbürgermeister gestellt. Da Bochum nicht als Modellkommune für das zum Jahresbeginn 2023 in Kraft tretende Recht gilt, ist mit einer verzögerten Umsetzung der erweiterten Unterstützungsleistungen für zu Betreuende in etwa fünf Jahren zu rechnen. Aktuell ist lediglich eine Ergänzung des Registrierungsverfahrens für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vorgesehen.
Die Anfrage thematisiert die Möglichkeit, Teile der Reformverbesserungen bereits vorzeitig mit angemessenem Aufwand umzusetzen, etwa durch eine stärkere Berücksichtigung des Willens der betroffenen Personen oder durch Kennenlerntermine vor Beginn einer Betreuung. Zudem wird gefragt, ob eine verpflichtende Anbindung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer an lokale Betreuungsvereine realisierbar ist und welche Beratungsangebote für Ehrenamtliche bestehen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Erfassung der Anzahl ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie die Frage, wie diese Datenerhebung ab dem kommenden Jahr ermöglicht werden kann.
Des Weiteren wird nach der Unterstützung von Verwandten durch Betreuungsvereine sowie nach dem Verhältnis zwischen zu Betreuenden und Berufsbetreuerinnen und -betreuern gefragt. Abschließend wird die Einführung eines Systems zur Qualitätssicherung für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer thematisiert. Die Antworten auf diese Fragen sollen auch dem Beirat Leben im Alter zur Verfügung gestellt werden.
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- 29.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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