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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereichs der „Kornharpener Straße“

20223333 22.02.2023 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, einen Teilbereich der Kornharpener Straße als Gemeindestraße zu widmen. Laut der Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sollen die Flurstücke 724 und 1172 in der Gemarkung Harpen (Flur 5) offiziell öffentlich werden. Zweck dieser Maßnahme ist die Erschließung der angrenzenden Anwohnerbereiche.

Der betreffende Bereich ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 827 der Stadt Bochum bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, während andere Teile der Kornharpener Straße bereits öffentlich sind. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung soll gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Aus dem Vorhaben ergeben sich laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Der Vorgang wird zunächst der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnis vorgelegt, bevor eine Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur erfolgt.

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