Abschlussbericht zur Aufarbeitung der Rückstände bei den Kostenerstattungen HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer gegenüber überörtlichen Trägern
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Bochum hat einen Abschlussbericht zur Aufarbeitung der Rückstände bei den Kostenerstattungsansprüchen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) gegenüber überörtlichen Trägern vorgelegt. Infolge der Flüchtlingskrise ab 2015 kam es im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu Rückständen bei der Anmeldung und Berechnung von Forderungen gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Zur Bereinigung dieser Posten wurde eine Sonderarbeitsgruppe eingesetzt, die insgesamt 1.726 Fälle aus dem Zeitraum von November 2015 bis Dezember 2018 bearbeitete.
Der Bericht zeigt, dass das ursprüngliche Defizit zwischen Zahlungen und Forderungen nahezu vollständig aufgearbeitet werden konnte. Während in einigen Fällen aufgrund rechtlicher Voraussetzungen keine Erstattung möglich war, sank der Bestand an offenen Posten von rund 9,4 Millionen Euro Ende 2020 auf etwa 3,5 Millionen Euro im Oktober 2022. In einem Einzelfall mit einem Volumen von 216.000 Euro wurde nach einer Ablehnung Klage eingereicht.
Als Hauptursache für die Rückstände wurde eine personelle Unterbesetzung im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe identifiziert. Um künftige Verzögerungen zu vermeiden, wurden zusätzliche Stellen bewilligt und organisatorische Maßnahmen wie ein neues internes Kontrollsystem sowie ein verbessertes Einarbeitungskonzept eingeführt. Zudem wurde die Fachkraftkapazität in der Fachstelle UMA am Gersteinring erhöht, um die Bearbeitung aktueller Inobhutnahmen sicherzustellen.
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- 02.12.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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