Abschlussbericht zur Aufarbeitung der Rückstände bei den Kostenerstattungen HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer gegenüber überörtlichen Trägern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Abschlussbericht zur Aufarbeitung von Rückständen bei Kostenerstattungsansprüchen gegenüber überörtlichen Trägern der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. November 2015 bis zum 31. Dezember 2018 und dokumentiert die Bearbeitung von 1.726 Fällen mit einem Zahlungsvolumen von etwa 30,5 Millionen Euro. Durch die Tätigkeit einer Sonderarbeitsgruppe sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte die Differenz zwischen Zahlungen und Sollstellungen, die ursprünglich 18 Millionen Euro betrug, weitgehend ausgeglichen werden. Der Forderungsbestand sank von rund 9,4 Millionen Euro Ende 2020 auf etwa 3,5 Millionen Euro im Oktober 2022. Als Ursache für die Rückstände wird eine personelle Unterbesetzung angeführt, der durch zusätzliche Stellen, neue Einarbeitungskonzepte und interne Kontrollsysteme im Jugendamt begegnet wurde.
Um die Personalgewinnung und Arbeitszufriedenheit zu fördern, werden Maßnahmen wie flexible Arbeitszeitgestaltung, mobiles Arbeiten, Fortbildungen und die Einrichtung von Ausbildungsplätzen angeführt. Ziel ist die Vermeidung künftiger Arbeitsrückstände bei der Aufarbeitung von Fällen unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Aufgrund der hohen Anzahl vorläufiger Inobhutnahmen hat das Jugendamt personelle Anpassungen vorgenommen. In der Fachstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer wurde die Zahl der Fachkräfte erhöht sowie Verwaltungspersonal zur Unterstützung organisatorischer Abläufe und der Erstellung von Unterlagen eingesetzt. Zudem wurde im Sachgebiet der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zusätzliches Personal für die Abrechnung und Kostenerstattung bereitgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sind zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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