Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 883 - Zu den Kämpen -
20223016 · Mitteilung der Verwaltung · 31.01.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat zum Sachstand des Bebauungsplans Nr. 883 „Zu den Kämpen“ berichtet. Im Zuge der Aufstellung wurden neue Lärmberechnungen auf Basis der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 19) erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Lärmemissionen der BAB 43 im Plangebiet Werte von bis zu 66 dB(A) am Tag erreichen können. Damit werden die Orientierungswerte für Mischgebiete überschritten, weshalb eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet nach Einschätzung des Amtes derzeit nicht rechtsfehlerfrei umsetzbar ist.
Da jedoch der Ausbau der BAB 43 sowie des Autobahnkreuzes Bochum (A40/A43) bevorsteht, wird mit einer Veränderung der Lärmbelastung gerechnet. Mit dem künftigen Planfeststellungsbeschluss für diese Autobahnmaßnahmen werden verbindliche Parameter zu neuen Lärmschutzmaßnahmen und zum Zustand der Straßenoberflächen vorliegen. Die Planungsverwaltung beabsichtigt daher, das Bebauungsplanverfahren sowie das parallel eingeleitete Umlegungsverfahren bis zum Vorliegen dieses Beschlusses ruhend zu stellen.
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