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Inklusion – Straßenschilder für Sehbehinderte

20222969 · Mitteilung der Verwaltung · 21.12.2022 · Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat auf einen Antrag der CDU, SPD und Grünen reagiert, der die Einführung spezieller Straßenschilder als Orientierungshilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in den Fußgängerzonen vorsah. Der Antrag sah zudem eine Evaluierung nach drei Jahren sowie eine Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten bei taktilen und akustischen Leitsystemen im Stadtgebiet vor.

Die Umsetzung der Maßnahmen zur Beschilderung sowie die geplante Evaluierung werden von der Verwaltung abgelehnt. In der Stellungnahme wird auf bereits geführte Gespräche mit dem Bochumer Blindenverband verwiesen. Dieser äußerte Bedenken hinsichtlich des Nutzens taktiler Schilder, da diese ohne zusätzliche Bodenmarkierungen schwer auffindbar seien und das Problem der Adresssuche nicht vollständig lösen könnten. Stattdessen betonte der Verband die Notwendigkeit von taktilen Leitlinien an Straßen und Plätzen. Die Verwaltung teilt diese Einschätzung und sieht von einer Umsetzung der Schilder ab.

Hinsichtlich der Prüfung von Leitsystemen hält die Verwaltung fest, dass taktile und akustische Signale bei Neu- und Umbaumaßnahmen bereits Standard sind. In Bezug auf die Überquerung größerer Plätze plant die Verwaltung jedoch, in Abstimmung mit dem Blindenverband funktionale Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
21.12.2022
kein Ergebnis hinterlegt