Baumentfernung auf dem Grundstück Kolpingplatz 2
20222922 · Mitteilung der Verwaltung · 11.05.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Mitteilung zur geplanten Entfernung einer Platane auf dem Grundstück am Kolpingplatz 2 vorgelegt. Der Baum, der ein Alter von etwa 100 Jahren und einen Stammumfang von 341 cm aufweist, unterliegt der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit der Beschattung der Bewohnerzimmer eines Alten- und Pflegeheimes. Da die betroffenen Räume nach Süden ausgerichtet sind, wird die natürliche Belichtung durch den Baum so weit reduziert, dass eine Nutzung der Zimmer während des Tages unter Einsatz von künstlichem Licht erforderlich ist. Das Umwelt- und Grünflächenamt führt aus, dass die Zweckbestimmung der Bewohnerzimmer durch den Baum beeinträchtigt wird, was im Zusammenhang mit einem Umbau des Heimes steht. Die Fällung wird gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung als gerechtfertigt eingestuft.
Als Ausgleich für die Entfernung ist die Pflanzung von Ersatzbäumen vorgesehen. Auf dem Grundstück sollen vier Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt, erhalten und gepflegt werden.
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