Einmalige externe Vergabe der kommunalen Pflegeplanung nach dem Alten- und Pflege-gesetz NRW
20222910 · Mitteilung der Verwaltung · 17.03.2023 · Amt für Soziales
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Die Verwaltung informiert über die einmalige externe Vergabe der kommunalen Pflegeplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen. Da die aktuelle Planung für den Zeitraum 2021 bis 2023 zum 31. März 2023 ausläuft, ist eine Neuerstellung notwendig.
Aufgrund personeller Engpässe in der Fachstelle „Leben im Alter“ des Amtes für Soziales – bedingt durch eine vakante Leitungsposition sowie den Weggang eines zuständigen Mitarbeiters – wurde die Erstellung einer neuen einfachen Pflegeplanung extern ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnehmerwettbewerb.
Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH aus Köln hat ein Angebot eingereicht, das hinsichtlich der Fachkompetenz und der inhaltlichen Projektbeschreibung als überzeugend bewertet wurde. Da der Preis unter dem Schätzwert lag, erfolgte die Beauftragung am 24. Oktober 2022. Das Projekt ist für den Zeitraum von November 2022 bis Oktober 2023 angelegt, mit dem Ziel, die neue Planung bis zur letzten Ratssitzung im Jahr 2023 einzubringen. Die bisherige Pflegeplanung bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen Planung gültig.
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