Bauordnung bei nicht bepflanzten Flächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Bochumer Rat hat im Rahmen einer Anfrage zur 20. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstände Fragen zur Einhaltung der Bauordnung NRW gestellt. Gegenstand der Anfrage von Fabian Krömling ist die Gestaltung nicht bebaubarer Flächen auf bebauten Grundstücken. Gemäß § 8 BauO NRW sollten diese Flächen in der Regel wasseraufnahmefähig und bepflanzt angelegt sein.
Die Fraktion weist darauf hin, dass im Stadtgebiet zahlreiche Beispiele existieren, die diesen Vorgaben nicht entsprechen. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Durchsetzbarkeit durch die Stadtverwaltung gestellt, etwa durch Umbauverpflichtungen oder Ordnungsgewährleistungen. Zudem wird nach der Möglichkeit gefragt, den entstehenden Verwaltungsaufwand kostendeckend zu gestalten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die systematische Erkennbarkeit von Flächen, welche die Anforderungen der Bauordnung nicht erfüllen, beispielsweise unter Nutzung der vorhandenen Versiegelungskartierung.
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Beratungsfolge
- 18.10.2022Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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