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Antwort der Verwaltung

Digitalisierung der kommunalen Leistungen der Stadtverwaltung

20222769 03.11.2022 Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

🟢 Beschlossen 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der Digitalisierung kommunaler Leistungen gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) reagiert. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch anzubieten.

Derzeit stehen im Serviceportal der Stadt bereits 180 Leistungen online zur Verfügung. Dazu zählen sowohl eigenentwickelte Dienste als auch sogenannte „Einer-für-Alle“-Lösungen (EfA) des Landes Nordrhein-Westfalen, wie etwa das Wohngeld. Weitere 23 Online-Anträge befinden sich aktuell in Bearbeitung und sollen noch im laufenden Jahr umgesetzt werden. Bei den EfA-Diensten sind unter anderem Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt, Aufenthaltstitel sowie die Ehrenamtskarte in der Umsetzungsphase. Die Stadt Bochum fungiert zudem als Pilotkommune für den Rollout des Online-Dienstes „Einbürgerung“.

Ein verbindlicher Zeitplan für die vollständige Digitalisierung aller OZG-Leistungen lässt sich derzeit nicht festlegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die termingerechte Umsetzung der gesetzlichen Frist bis zum 31. Dezember 2022 bundesweit nicht gewährleistet werden kann, da viele EfA-Lösungen noch in der Entwicklung stehen und die Bereitstellung durch Bund und Länder erfolgt. Bei der Umsetzung sind auch externe IT-Unternehmen beteiligt, etwa durch die Entwicklung von EfA-Diensten oder die Nutzung von Onlinekomponenten aus Fachanwendungen. Die Verwaltung plant, den OZG-Katalog sowie die Ergebnisse einer stadtweiten Datenerhebung in einem der nächsten Ausschusssitzungen vorzustellen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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