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Beschlussvorlage der Verwaltung

Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Amtes für Soziales für die Jahre 2023 und 2024

20222751 Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 29.11.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Sitzung) · Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages, keine Enthaltungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20222751 des Amtes für Soziales behandelt die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen für die Jahre 2023 und 2024. Gegenstand der Vorlage ist die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Sicherung des sozialen Netzwerkes mit verfügbaren Mitteln von 1.023.300,00 EUR für das Jahr 2023 und 1.043.300,00 EUR für das Jahr 2024.

Im Bereich der Obdachlosenhilfe sieht der Verteilungsvorschlag der Verwaltung eine Zuwendung von 130.752,66 EUR für die Unterkunft „Herzogstraße“ sowie eine Erhöhung der Mittel für den Tagesaufenthalt „Sommerdellenstraße“ auf 65.000,00 EUR vor. Während für die Bahnhofsmission erhöhte Beträge empfohlen werden, wird eine Erhöhung für das Ambulante Ethikkomitee e.V. abgelehnt.

Weitere Empfehlungen betreffen die Erhöhung der Förderung für den Verein Bosangani e.V. auf 8.000,00 EUR zur Professionalisierung der Beratung sowie die Bewilligung von 50.000,00 EUR für den Verein Leben im Stadtteil e.V. Für den GEMI e.V. werden jeweils 11.000,00 EUR pro Jahr vorgeschlagen. Für das Haus der Begegnung (PariSozial) sieht die Verwaltung Beträge von 144.200,00 EUR für 2023 und 148.526,00 EUR für 2024 vor. Die Jüdische Gemeinde erhält eine Empfehlung in Höhe von 50.000,00 EUR.

Für den Verein Mira e.V. wird empfohlen, die Förderung auf dem Vorjahresniveau von 50.000,00 EUR zu belassen. Für profamilia wird eine Erhöhung des Verhütungsmittelfonds auf 72.100,00 EUR vorgeschlagen. Zur Unterstützung der Sprachförderung und Integration empfiehlt die Verwaltung für den VIFI e.V. jeweils 20.000,00 EUR pro Jahr. Für die DPWV Selbsthilfestelle sind jeweils 45.000,00 EUR vorgesehen. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Bewirtschaftungsentscheidungen zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 244 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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