Hiltroper Str. - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben in der Hiltroper Straße. Geplant ist die Errichtung eines Krafttrainingsraumes in Containerbauweise, der das bestehende Nachermungsleistungszentrum des VfL Bochum ergänzen soll.
Das Vorhaben liegt im baulichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Zwar sind Anlagen dieser Art nach Absatz 1 nicht unmittelbar zulässig, jedoch können sie nach Absatz 2 im Einzelfall genehmigt werden, sofern die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan, der für das Grundstück Grünflächen sowie Sportanlagen vorsieht, nicht. Zudem entspricht die Umsetzung den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost zur Erhaltung von Grün- und Sportanlagen.
Da die Aufstellung des Containers auf bereits versiegelten Flächen erfolgt, bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken. Ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes wird nicht erwartet. Die Baugenehmigung für den Kraftraum wurde bereits erteilt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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