Rechtswidriges und von der Verwaltung toleriertes Parken auf Gehwegen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen der Anfrage 20222747 Fragen zum Parkverhalten auf Gehwegen in der Weststraße im Bochumer Stadtteil Leithe an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass das Polizeipräsidium von der Stadtverwaltung darauf hingewiesen wurde, künftig keine Sanktionen gegen rechtswidriges Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich mehr vorzunehmen.
Die Fraktion bittet um Klärung der rechtlichen Grundlage für eine solche Kommunikation zwischen der Verwaltung und der Landespolizei. In diesem Zusammenhang wird die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie dem Gleichbehandlungsgebot hinterfragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Verkehrssicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Laufbreiten, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der Gehwege durch Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen.
Zudem wird nach den Gründen für eine mögliche Duldung von Regelverstößen gefragt und darum gebeten, aufzuzeigen, ob es weitere Bereiche im Stadtgebiet gibt, in denen das Parken auf Gehwegen von der Verwaltung nicht sanktioniert wird. Eine entsprechende Beantwortung der Fragen wurde bis zur Sitzung des Ausschusses am 19. Oktober 2022 angefordert.
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Beratungsfolge
- 19.10.2022kein Ergebnis hinterlegt
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