Sprache von Verwaltungstexten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Handlungsempfehlung „Ansprechend schreiben“ reagiert. Die Empfehlung ist rechtlich als Orientierungshilfe einzustufen und stellt keine verpflichtende Dienst- oder Arbeitsanweisung dar. Ziel der Maßnahme sei es, die Beschäftigten über einen diskriminierungsfreien Sprachgebrauch zu informieren und zu sensibilisieren. Dennoch wird die Handlungsempfehlung derzeit in die Dienstanweisung „Regelung für den Schriftverkehr“ integriert, da gesetzliche Vorgaben wie das Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) die Verwendung geschlechterneutraler Formulierungen vorschreiben.
Hinsichtlich der Nutzung des Gendersternchens verweist die Verwaltung auf einen Zielkonflikt zwischen Barrierefreiheit und diskriminierungsfreier Sprache. Unter Bezugnahme auf den Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wird das Sternchen als am wenigsten barrierebehaftetes Sonderzeichen betrachtet, da es für Screenreader besser erkennbar sei als beispielsweise Doppelpunkte oder Unterstriche.
Die Auswahl der in der Handlungsempfehlung verwendeten Beispiele beruhte laut Verwaltung auf deren Praxisnähe und Verständlichkeit, wobei die Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates nicht als maßgeblicher Standard herangezogen wurden. Die Verwaltung betonte zudem, dass die Handlungsempfehlung keine Sanktionen bei Nichtbeachtung vorsieht, sondern primär der Sensibilisierung dienen soll.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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