Kleinherbeder Str. - Bauordnung
20222712 · Mitteilung der Verwaltung · 14.12.2022 · Bauordnungsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Kleinherbeder Straße ist der Ersatz eines bestehenden Hundehauses durch ein neues Gebäude geplant. Das aktuelle Gebäude mit einer Fläche von 190,39 Quadratmetern soll durch einen Neubau ersetzt werden, der eine Fläche von 338,85 Quadratmetern beansprucht.
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 296, welcher als Fläche für die Landwirtschaft sowie als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich ausgewiesen ist. Zudem befindet sich das Vorhaben innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Da die Nutzung des Tierheims aufgrund spezifischer Anforderungen und der Auswirkungen auf die Umgebung im Außenbereich zulässig ist, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Regelungen des Baugesetzbuches für das Bauen im Außenbereich.
Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Nutzung der Fläche im Widerspruch zur landwirtschaftlichen Festsetzung des Bebauungsplanes steht, da eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch die bestehende Bebauung des Tierheims nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bauordnungsamt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Naturschutzrechtliche Bedenken liegen nicht vor, da für das Vorhaben bereits eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes erteilt wurde. Als Kompensation ist die Anpflanzung von fünf gebietsheimischen, hochstämmigen Laubbäumen auf dem Tierheimgelände vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung für das Vorhaben zu erteilen.
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