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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 1035 – Hüttenstraße / An der Landwehr Ost – hier: Aufstellungsbeschluss

20222667 29.11.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1035 für das Gebiet „Hüttenstraße / An der Landwehr Ost“ beantragt. Das Planungsgebiet umfasst die östliche Hälfte des ehemaligen Firmengeländes der Laupenmühlen Druck GmbH im Stadtbezirk Weitmar. Ziel der Planung ist es, die rechtliche Grundlage für eine Bebauung mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen, wie etwa Büros und Laboren, zu schaffen.

Im Rahmen der Neuentwicklung soll die bestehende Bebauung auf dem Areal entfernt werden. Geplant ist unter anderem die Ansiedlung des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA), welches seinen Standort vom Universitätsklinikum Bergmannsheil in die Hüttenstraße verlegen möchte. Das betroffene Planungsgebiet hat eine Größe von etwa 8,6 Hektar.

Das Verfahren sieht vor, dass im weiteren Verlauf eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht erstellt werden. Zudem ist der Abschluss eines Kostenübernahmevertrages mit dem Investor vorgesehen. Die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest angehört und steht anschließend zur Entscheidung im Ausschuss für Planung und Grundstücke an.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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