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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 1023 – Holbeinstraße / Kaulbachstraße – hier: Aufstellungsbeschluss

20222633 29.11.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1023 für das Gebiet zwischen der Brantropstraße, Holbeinstraße, Kaulbachstraße und Weitmarer Straße vor. Ziel des Vorhabens ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für neue Wohnbebauung im Rahmen einer Quartiersentwicklung in Weitmar-Bärendorf zu schaffen.

Der vorliegende Entwurf basiert auf einem überarbeiteten städtebaulichen Konzept der Vonovia, nachdem ein vorheriger Vorschlag von der Bezirksvertretung Bochum-Südwest abgelehnt worden war. Im Vergleich zur ursprünglichen Variante sieht die aktuelle Planung eine Reduzierung der Bebauungsdichte vor, um den Erhalt des Baumbestandes zu ermöglichen. Geplant sind im nördlichen Teil zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sowie im südlichen Teil vier drei- bis viergeschossige Gebäude mit insgesamt etwa 68 Wohneinheiten. Gemäß dem bestehenden Quotierungsbeschluss der Stadt Bochum sollen mindestens 20 Prozent der entstehenden Geschossfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau reserviert werden.

Die verkehrliche Erschließung soll über die Holbeinstraße sowie über eine neu anzulegende Stichstraße von der Kaulbachstraße aus erfolgen. Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Entwicklung, die auch die energetische Sanierung und Aufstockung von Bestandsgebäuden sowie die Schaffung von Versorgungseinrichtungen wie Arztpraxen und einem Café vorsieht. Im weiteren Verfahren werden die Auswirkungen auf den Boden, die Entwässerung und den Artenschutz sowie notwendige Ersatzpflanzungen geprüft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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