Bebauungsplan Nr. 1023 – Holbeinstraße / Kaulbachstraße – hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20222633 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1023 – Holbeinstraße / Kaulbachstraße beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für eine Wohnbebauung im Rahmen einer Quartiersentwicklung in Weitmar-Bärendorf. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,7 Hektar und liegt zwischen der Brantropstraße, der Holbeinstraße, der Kaulbachstraße und der Weitmarer Straße. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets mit einer aufgelockerten Bebauung, die etwa 68 Wohneinheiten umfassen soll. Gemäß einem vorangegangenen Quotierungsbeschluss ist vorgesehen, dass mindestens 20 % der Geschossfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Normalverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erfolgen, was eine Umweltprüfung sowie einen Umweltbericht einschließt. Im Rahmen der bisherigen Planungsphase fanden bereits verschiedene Informationsformate statt, darunter Quartiersspaziergänge, eine Videokonferenz sowie die postalische Information der Anwohner der Brantropstraße. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Grundstückseigentümer soll die Regelung der Planungskosten und des ökologischen Ausgleichs sicherstellen. Die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für die parlamentarische Beratung sind eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest für den 26. Oktober 2022 sowie eine Entscheidung im Ausschuss für Planung und Grundstücke für den 29. November 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
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