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Antwort der Verwaltung

Verteilung ukrainischer Flüchtlingskinder auf die Bochumer Schulen

20222624 11.11.2022 Kommunales Integrationszentrum Bochum

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verteilung ukrainischer Flüchtlingskinder auf die Bochumer Schulen geantwortet. Zum Stichtag 21. September 2022 wurden 206 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, 309 in der Sekundarstufe I sowie 71 in Berufskollegs oder der Sekundarstufe II erfasst. Aufgrund der hohen Fluktuation durch die Kriegslage und individuelle Umzüge ist eine dauerhafte Erfassung aller Kinder schwierig, weshalb die Stadt auf wöchentliche Abfragen des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen zurückgreift.

Hinsichtlich der Zuweisung an Förderschulen erläuterte die Verwaltung, dass seit 2014 die Regelschule der primäre Förderort ist und eine schulaufsichtliche Zuweisung gegen den Elternwillen nicht mehr erfolgt. Eine Aufnahme in Förderschulen setzt grundsätzlich die Feststellung eines sonderpädagogischen Bedarfs durch die Schulaufsichtsbehörde voraus, was bei neu angekommenen Geflüchteten oft noch nicht vorliegt. Ausnahmen bestehen lediglich bei offensichtlichen körperlichen oder sinnesbezogenen Behinderungen, sofern die Eltern dies wünschen und die Schulaufsicht zustimmt. Bei vermuteten Lern- oder Entwicklungsstörungen sieht das Verfahren zunächst den Besuch einer Regelschule zur Förderung des Spracherwerbs vor. Daher sind Förderschulen nicht Teil des regulären Verteilungsprozesses für ukrainische Schülerinnen und Schüler.

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