Feenstr. - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben in der Feenstraße vorgelegt. Der Verein Eintracht Bochum-Grumme plant die Neuerrichtung eines Vereinsheimes sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes. Das geplante, eingeschossige Gebäude mit Flachdach wird eine Grundfläche von 150 Quadratmetern aufweisen, während das aktuelle Gebäude eine Fläche von 120,17 Quadratmetern umfasst.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als „sonstiges Vorhaben“ einzustufen. Da die Fläche im Regionalen Flächennutzungsplan als Grünfläche für die Nutzung einer Sportanlage ausgewiesen ist, steht der Neubau im Zusammenhang mit der bereits bestehenden Nutzung der Bezirkssportanlage. Die Erschließung des Grundstücks ist bereits vorhanden und eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.
Als Gründe für den Neubau werden veraltete energetische Standards des Bestandsgebäudes sowie steigende Mitgliederzahlen, insbesondere im Jugendbereich, angeführt. Das neue Vereinsheim soll barrierefrei gestaltet und mit entsprechenden Sanitäranlagen ausgestattet werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorgelegt. Die Verwaltung beabsichtigt, eine positive Bauvoranfrage zu erteilen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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