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Mitteilung der Verwaltung

Möglichkeiten der Übernahme von Heizkosten und Stromkosten nach dem SGB II und dem SGB XII

20222527 04.11.2022 Amt für Soziales

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilung der Verwaltung (Nummer 20222527) des Amtes für Soziales erläutert die Möglichkeiten zur Übernahme von Heiz- und Stromkosten im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Bochum. Während das Jobcenter Bochum für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig ist, übernimmt das Amt für Soziales die Leistungen nach dem SGB XII sowie Leistungen für Asylbewerber.

Heizkosten werden als Teil der Unterkunftskosten im Rahmen der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, sofern sie angemessen sind. Um den steigenden Energiepreisen zu begegnen, wurde die Berechnungsgrundlage vorübergehend von festen Beträgen des Bundesheizspiegels auf den konkreten Verbrauch in Kilowattstunden umgestellt. Bei Überschreitung einer festgelegten Nichtprüfungsgrenze erfolgt eine Einzelfallprüfung, die etwa die Isolierung der Wohnung oder persönliche Umstände wie Krankheit berücksichtigt. Bestehen Mängel an der Mietsache, die für hohe Kosten verantwortlich sind, wird eine Beratung durch einen Mieterverein finanziert.

Stromkosten für den Haushaltsbedarf sind pauschal im Regelbedarf enthalten. Falls Strom jedoch zum Heizen genutzt wird, erfolgt die Behandlung analog zu anderen Energieträgern. Für Energiekostenrückstände, die nicht über reguläre Beihilfen gedeckt werden können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Darlehen zur Vermeidung von Versorgungssperren zu erhalten.

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