Hiltroper Str. - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Hiltroper Straße vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, eine Wohnung im Dachgeschoss des betreffenden Grundstücks in eine Hebammenpraxis umzunutzen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 344a, der als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist, sowie innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht und ein öffentliches Interesse am Erhalt des Denkmals besteht, wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen liegt bereits vor.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine reine Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen. Da auf dem Grundstück ausreichend Stellplätze vorhanden sind, ist keine zusätzliche Versiegelung von Flächen geplant. Die Bauaufsichtsbehörde beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.10.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 18.10.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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