Am Gebrannten 35a - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, für ein Bauvorhaben am Standort Am Gebrannten 35a eine Baugenehmigung zu erteilen. Im Zentrum des Antrags steht die geplante Unterkellerung einer bereits genehmigten Garage, um zusätzlichen Lagerraum zu schaffen. Der Zugang zu diesem neuen Raum soll über eine Rampe und eine Schleuse vom Garten aus erfolgen. Aufgrund der Hanglage wird dieser Teil der baulichen Maßnahme teilweise oberirdisch sichtbar sein.
Der unterkellerte Raum soll der Lagerung von Äpfeln dienen, die auf den Freiflächen des Grundstücks von etwa 300 Bio-Apfelbäumen produziert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der die Fläche für Land- und Forstwirtschaft festsetzt, sowie in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Antragsteller beabsichtigt, das selbst produzierte Obst in seinem eigenen Biomarkt zu verkaufen. Eine Prüfung durch die Landwirtschaftskammer NRW hat ergeben, dass auf dieser Fläche ein Nebenerwerb in der angegebenen Höhe erwirtschaftet werden kann, sodass die Baumaßnahme dem geplanten Nebenerwerb dient.
Aufgrund der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung wird die Festsetzung des Bebauungsplans eingehalten. Die Verwaltung sieht die Erteilung der Baugenehmigung vor, sofern keine naturschutzrechtlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.10.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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