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Mitteilung der Verwaltung

Errichtung eines Umkleidegebäudes

20222343 20.10.2022 Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 18.10.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (20. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bauordnungsverwaltung der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes auf der bestehenden Bezirkssportanlage vorgelegt. Der Antragsteller plant ein eingeschossiges Gebäude mit den Abmessungen von 7,97 Metern mal 11,80 Metern. Das Bauwerk soll mit einem flach geneigten Pultdach versehen werden, das als Gründach ausgeführt ist.

Da für das betreffende Grundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, unterliegt das Vorhaben den Regelungen des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch für Bauvorhaben im Außenbereich. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie als Grünfläche ausgewiesen. Die Erweiterung der Sanitäreinrichtungen und Umkleidemöglichkeiten wird durch eine steigende Nutzung der Sportanlage durch zwei Fußballvereine notwendig.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben im Zusammenhang mit der bereits bestehenden Nutzung der Sportanlage steht. Da die Erschließung über das vorhandene Vereinsheim gesichert ist und keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange erkennbar ist, beabsichtigt das Bauordnungsamt, eine Baugenehmigung zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine naturschutzrechtlichen Bedenken gegen die Errichtung des Gebäudes bestehen.

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