Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Nord hat mit der Vorlage 20222324 einen Vorschlag zur Änderung der Parkgebührenordnung in Bochum vorgelegt. Die Anregung bezieht sich auf die Festsetzung von Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Aufteilung des Stadtgebietes in zwei Zonen vor. In der Zone I sollen die Gebühren an Parkuhren und Automaten auf 0,45 Euro pro angefangene 15 Minuten festgesetzt werden. Für die Zone II wird ein Satz von 0,40 Euro pro angefangene 20 Minuten vorgeschlagen. Für Parkplätze, die durch entsprechende Verkehrszeichen als gebührenpflichtig gekennzeichnet sind, sieht der Entwurf Gebühren von 1,80 Euro in Zone I und 1,20 Euro in Zone II pro angefangene Stunde vor.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass eine Erhöhung um 50 Prozent in der Zone I im Vergleich zu den Kosten in Parkhäusern zu hoch ausfalle. Für Gebiete außerhalb der Zone I wird eine Erhöhung um 0,15 Euro pro angefangene Stunde als ausreichend erachtet, da dort keine Alternativen zur Parkplatznutzung zur Verfügung stünden. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 30.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
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