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Beschlussvorlage der Verwaltung

Interimslösung zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen in der Viktoriastraße zwischen Südring und Königsallee

20222287 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 19.10.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (17. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen:5 (CDU, P&STG, FBB)Dafür:10 (SPD, Grüne, FDP, Linke)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage der Verwaltung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen mit der Nummer 20222287 sieht eine Interimslösung zur Optimierung der Radverkehrsanlagen in der Viktoriastraße zwischen Südring und Königsallee vor. Ziel der Maßnahmen ist eine kurzfristige, abschnittsweise Verbesserung der Radverkehrsführung ohne einen vollständigen baulichen Umbau.

Die Planung umfasst verschiedene verkehrstechnische Anpassungen, darunter die Verbreiterung eines Radwegs auf 1,60 Meter sowie die Einrichtung eines 2,80 Meter breiten Radfahrstreifens auf der Fahrbahn. Zudem soll ein 3,50 Meter breiter Kfz-Fahrstreifen mit einem 0,50 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen geschaffen werden. Im Bereich Südring ist eine neue Bordabsenkung vorgesehen. Die Maßnahmen sollen den Gegenverkehr zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Königsallee reduzieren, Konflikte an der Bushaltestelle Schauspielhaus lösen und die Verkehrsführung in den Abschnitten zwischen Oskar-Hoffmann-Straße und Konrad-Adenauer-Platz sowie zwischen Humboldtstraße und Clemensstraße neu gestalten. Des Weiteren sind stadteinwärts gerichtete Radfahrstreifen über den Südring sowie Anpassungen der Abbiegebeziehungen in die Humboldtstraße und die Viktoriastraße geplant.

Die Kosten für die primären Markierungsarbeiten werden auf etwa 95.000 Euro geschätzt. Der Beirat Mobilität unterstützt die Interimslösung, regt jedoch einen vollständigen Umbau an. Ein Baubeginn ist witterungsbedingt ab dem Frühjahr 2023 vorgesehen. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll die Planung beschließen und die Umsetzung beauftragen. Die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist für den 15. September 2022 angesetzt, die Entscheidung im Ausschuss soll am 19. Oktober 2022 erfolgen.

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