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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 1033 - Am Dornbusch - hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im beschleunigten Verfahren

20222260 18.10.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 18.10.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (20. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1033 „Am Dornbusch“ vor. Das Plangebiet umfasst etwa 20.000 Quadratmeter im Bochumer Stadtteil Altenbochum und liegt westlich der Velsstraße sowie nördlich, südlich und östlich der Straße Am Dornbusch. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung.

Im Rahmen dieses Plans beabsichtigt der gemeinnützige Wohnungsverein zu Bochum eG (GWV), die vorhandenen Wohngebäude energetisch zu sanieren und um ein bis zwei Geschosse aufzustocken. Zudem ist die Ergänzung eines neuen Mehrfamilienhauses vorgesehen. Zur Neuordnung der Parkplatzsituation sollen eine Tiefgarage sowie oberirdische Stellplätze errichtet werden. Ergänzend sind die Anlage von Mietergärten und Fahrradstellplätzen geplant.

Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da es der Innenentwicklung dient. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 146 – Velsstraße innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Bürgerversammlung ist vorgesehen.

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