Einziehung des Parkplatzes und Parkstreifens an der Lohrheidestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung eines Parkplatzes und eines Parkstreifens an der Lohrheidestraße vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Flächen im Rahmen der Strategie „Eventbühne Lohrheidestadion“ für Großveranstaltungen nutzbar zu machen. Damit sollen künftige sportliche Ereignisse, wie etwa Leichtathletik-Meisterschaften oder Fußballspiele, sowie kulturelle Veranstaltungen infrastrukturell unterstützt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Parkplatz am Stadion sowie den Parkstreifen vor dem Funktionsgebäude in der Lohrheidestraße 82 in die Zuständigkeit des Referats für Sport und Bewegung zu übertragen. Um den Stellplatzbedarf bei Großveranstaltungen zu decken, sollen diese Flächen durch Maßnahmen wie Schranken oder einen Ordnerdienst reguliert werden können. Außerhalb von Veranstaltungen stehen die Flächen weiterhin den Sportlern der SG Wattenscheid 09, dem TV 01 sowie dem RW Leithe und Besuchern zur Verfügung.
Die rechtliche Grundlage für die Einziehung bildet § 7 des Straßenverkehrsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung begründet das Verfahren mit überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls, da die Flächenentwicklung zur sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung der Stadt beitragen soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.09.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222110
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