Mindestlohnerhöhung entlastet kommunalen Haushalt?
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Die PARTEI/ DIE STADTGESTALTER zu den Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf den kommunalen Haushalt reagiert. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 sind in der Stadtverwaltung 155 Mitarbeitende betroffen. Bezüglich der Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sieht die Verwaltung keine direkte Änderung durch den Verteilungsschlüssel, da dieser für die Jahre 2021 bis 2023 festgeschrieben ist. Eine Beteiligung der Stadt wäre nur bei einem Anstieg des Gesamtaufkommens der Einkommensteuer auf Landesebene möglich.
Bei den Transferleistungen nach dem SGB II wird ein leichter Rückgang der Aufwendungen erwartet, der jedoch nicht quantifizierbar ist. Faktoren wie die Reduzierung von Arbeitsstunden bei Minijobs oder die Vorrangstellung von Bundesleistungen können diesen Effekt begrenzen. Auch bei den kommunalen Unternehmen gibt es unterschiedliche Auswirkungen: Während BOGESTRA, die SBO und der Stadtwerke-Konzern durch die Erhöhung nicht betroffen sind, sind bei der WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft mbH 30 Minijobber sowie 42 Teilzeitbeschäftigte im Sicherheitsgewerbe betroffen. Insgesamt erwartet die Verwaltung keine Entlastungen für den städtischen Haushalt durch die Anpassung des Mindestlohns.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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