Chancen-Aufenthaltsrecht für in Bochum lebende Geduldete
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungsvorlage 20221883 des Amtes für Bürgerservice befasst sich mit der Umsetzung des bundesrechtlichen Chancen-Aufenthaltsrechts für in Bochum lebende Personen mit einer Duldung. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER, die eine Bleibeperspektive für Menschen anstrebt, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, ihre Identität nachweisen können und ihren Lebensunterhalt sichern.
Nach Angaben der Verwaltung wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Juli 2022 in Bochum 572 Abschiebungen durchgeführt sowie fast 11.000 Wegzüge ins Ausland verzeichnet. Zum Stichtag am 1. Juli 2022 waren 996 geduldete Personen in Bochum registriert. Davon erfüllten 757 Personen die Voraussetzung einer fünfjährigen Aufenthaltsdauer, da ihre Einreise nach 2016 erfolgte. Bei 84 Personen besteht eine Duldung aufgrund ungeklärter Identität, wobei bei 79 Personen die Ersteinreise vor dem 1. Januar 2017 lag. Zudem fehlten bei 15 Personen zum Stichtag 1. Januar 2022 lediglich bis zu 12 Wochen zur Erfüllung der Aufenthaltsdauer. Eine detaillierte Prüfung der Einzelfälle konnte aufgrund personeller Engpässe nicht durchgeführt werden.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß § 104c AufenthG-E dient der Beendigung von Kettenduldungen. Es ermöglicht das Nachholen von Voraussetzungen wie der Identitätsklärung, der Sicherung des Lebensunterhalts sowie Sprachkenntnissen, um eine spätere Aufenthaltserlaubnis zu erreichen. Die Regelung ist als einmalige Sonderregelung ohne Verlängerungsmöglichkeit konzipiert; bei Nichterfüllung der Voraussetzungen fällt der Status nach einem Jahr wieder in eine Duldung zurück. Die Verwaltung weist auf einen potenziellen Mehraufwand für das Ausländerbüro sowie für die Verwaltungsgerichte hin.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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