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Beschlussvorlage der Verwaltung

Abbruch der Fußgängerbrücke und der Planung zur Herstellung einer plangleichen Querungsstelle auf der Wittener Straße als Verbindungsache zwischen Mark 51/7 und Laer

20221879 14.09.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) · Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ersten Bauabschnitts der sogenannten Verbindungsachse auf der Wittener Straße vorgelegt. Der Plan sieht den Abbruch der bestehenden Fußgängerbrücke sowie die Herstellung einer ebenerdigen Querungsstelle vor, um das Gelände MARK 51/7 mit dem Stadtteil Laer zu verbinden. Ein wesentliches Ziel dieser Maßnahme ist die barrierefreie Anbindung der Straßenbahnhaltestelle „Laer Mitte“ an das bestehende Wegenetz.

Im Rahmen der Umsetzung soll eine etwa 5,30 Meter breite Querungsinsel mit einer Rampe und taktilen Elementen errichtet werden. Die Verkehrsführung wird durch neue Lichtsignalanlagen für Fußgänger, Radfahrer sowie den motorisierten und öffentlichen Verkehr geregelt. Für die Bauphase ist vorgesehen, die Fahrbahnen der Wittener Straße vorläufig zweispurig zu belassen. Der Straßenraum soll künftig mit einem hellen Asphalt-Grinding ausgestattet werden, um die Wärmeentwicklung im Sommer zu reduzieren und die Sichtverhältnisse bei Nacht zu verbessern.

Durch den Abbruch der Brücke und die Neugestaltung des Straßenraums müssen 14 Bäume gefällt werden; zukünftige Planungen sehen jedoch Neupflanzungen vor. Zudem sind Anpassungen an der Straßenbeleuchtung sowie die Versetzung von Maststandorten der BOGESTRA erforderlich. Da im Bereich der Maßnahme oberflächennaher Bergbau vorliegt, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Die Vorlage wird zur Entscheidung dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt.

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