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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 933 – Essener Straße / Thiemannshof – hier: Aufstellungsbeschluss

20221868 16.08.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen: 1 (UWG: FB)Enthaltungen: 0

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat mit der Vorlage 20221868 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 933 im Bereich Essener Straße / Thiemannshof vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung der Flächen der Kleingartenanlage Thiemannshof sowie deren Erschließung zu schaffen. Der Plan sieht zudem die Steuerung des Einzelhandels, die Regelung des Immissionsschutzes und den Ausgleich von Umwelteingriffen vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Ausrichtung als ökologisches Gewerbegebiet auf Basis eines festgelegten Maßnahmenkatalogs zur Minderung von Umweltauswirkungen.

Die Notwendigkeit der Neunutzung ergibt sich aus Bodenbelastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in der Kleingartenanlage, wodurch eine kleingärtnerische Nutzung dauerhaft nicht mehr möglich ist. Für die betroffenen Kleingärtner wird parallel ein Ersatzstandort im Bereich Westseifen vorbereitet. Darüber hinaus sollen durch den Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine Umgehungsstraße geschaffen werden, um die verkehrliche Erschließung zwischen Goldhamme und Westenfeld zu regeln. Das geplante Gebiet umfasst etwa 7,6 Hektar südlich der Essener Straße und westlich der A 448.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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