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Antwort der Verwaltung

Mit genetischem Pfotenabdruck gegen Hundekot? - Maßnahmen gegen nicht beseitigte Verschmutzungen von Tieren

20221844 01.09.2022 Ordnungs- und Veterinäramt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei/Stadtgestalter zu Maßnahmen gegen Hundekot im öffentlichen Raum reagiert. Aus den vorliegenden Daten des Ordnungs- und Veterinäramtes geht hervor, dass zwischen 2018 und 2022 insgesamt elf Verfahren eingeleitet wurden. In diesem Zeitraum wurden Verwarngelder in verschiedenen Höhen erhoben; von den elf Verfahren wurden sieben rechtskräftig abgeschlossen, während vier Fälle eingestellt wurden.

Hinsichtlich der Höhe des Verwarngeldes von 55 Euro bewertet die Verwaltung diesen Betrag angesichts der geringen Anzahl an Feststellungen als angemessen. Zur Erhöhung des Kontrolldrucks wird die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes weiter ausgebaut. Die Einführung einer DNA-Datenbank für Hunde wurde als rechtlich nicht ausreichend fundiert und im Hinblick auf den logistischen Aufwand sowie die Kosten als unverhältnismäßig eingestuft.

Bezüglich der digitalen Infrastruktur wies die Verwaltung darauf hin, dass bereits eine Übersicht über die Standorte von Hundekotbeutel-Spendern existiert. Diese Karte ist auf der Internetseite des USB Bochum einsehbar und wird zudem über das Dienstleistungsportal der Stadt Bochum verlinkt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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