Bebauung eines städtischen Grundstücks in der Hofsteder Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Frist für ein Bauvorhaben in der Hofsteder Straße erneut zu verlängern. In einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird über den Status eines Grundstücks berichtet, das zwecks Errichtung von Mietwohnungen im geförderten Wohnungsbau veräußert wurde.
Der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag sah vor, dass der Erwerber das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebauen muss. Diese Bauverpflichtung konnte durch den Investor nicht eingehalten werden. In der Folge hatte die Bezirksvertretung Bochum-Mitte bereits eine erste Verlängerung der Frist um zwei Jahre beschlossen. Da auch diese Frist ohne die Fertigstellung des Vorhabens verstrichen ist, schlägt die Verwaltung nun eine weitere Verlängerung der Frist um drei Jahre vor.
Die Vorlage mit der Nummer 20221840 wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 09.09.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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