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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – hier: a) Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB b) Durchführung im vereinfachten Verfahren; Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung c) Auslegungsbeschluss d) Beschluss der erneuten Auslegung

20221829 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., Die PAR- TEI/STADTGESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20221829) befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1007 – Hofsteder Straße. Das Planungsgebiet liegt nördlich der Autobahn A 40 und umfasst Flächen beiderseits der Erschließungsstraße zu den Grundstücken Hofsteder Straße 170 bis 178. Zweck des Bebauungsplans ist der Schutz zentraler Versorgungsbereiche, indem die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Hauptsortimenten unterbunden werden soll.

Das Verfahren sieht die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB vor, um einen Mangel hinsichtlich der Anwendungsvoraussetzungen des vereinfachten Verfahrens zu beheben. Die Aufstellung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, wobei auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Der Entwurf vom 08.07.2022 soll öffentlich ausgelegt werden, wobei bei Bedarf eine erneute Auslegung unter Berücksichtigung von Umweltbelangen vorgesehen ist. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.

Die Beratung der Vorlage ist für den 11.08.2022 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie für den 16.08.2022 im Ausschuss für Planung und Grundstücke angesetzt. Der bisherige Planungsverlauf umfasste bereits einen Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 sowie eine Änderung des Plangebiets im Jahr 2019. Der Bebauungsplan Nr. 1007 wurde am 27.05.2021 als Satzung beschlossen und trat am 14.06.2021 in Kraft.

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