Hilligenstr. 16 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum plant die Erweiterung eines Vereinsheimes in der Hilligenstraße 16. Das Vorhaben umfasst den Bau einer barrierefreien Umkleide mit Sanitäranlagen sowie eines Kursraums. Zudem sollen zwei barrierefreie Stellplätze geschaffen werden, die über einen Plattformaufzug mit der oberen Etage des am Hang gelegenen Gebäudes verbunden sind.
Das Projekt liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB als Erweiterung eines zulässigen gewerblichen Betriebes eingestuft. Zwar weisen der Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan das Grundstück als Grün- bzw. Agrarfläche aus, jedoch ist die Maßnahme im Rahmen der bestehenden Nutzung der umliegenden Flächen als Sportanlage als außenbereichsverträglich zu bewerten.
Die Erteilung der Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt steht unter dem Vorbehalt einer positiven Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung für das Bauvorhaben zu erteilen. Die entsprechende Mitteilung wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 16.08.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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