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Antwort der Verwaltung

Tempo 30 auf der Ümminger Str.

20221534 10.08.2022 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Tempo 30 auf der Ümminger Str. · 09.03.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 20221534 über den Verbleib der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Ümminger Straße informiert. Hintergrund war eine Anfrage der AfD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, die sich auf das Tempolimit von 30 km/h bezog. Die Beschilderung war ursprünglich aufgrund von Straßenschäden eingerichtet worden.

Die AfD-Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung beabsichtigt, die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufzuheben und wie die Rechtssicherheit bei Geschwindigkeitsmessungen einzuschätzen ist, da der ursprüngliche Grund für das Tempolimit nicht mehr vorliege.

Das Tiefbauamt teilte mit, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Beendigung der Baumaßnahme wieder aufgehoben wird. Da die Sanierung der Fahrbahn abgeschlossen ist und somit der Anlass für die Reduzierung entfallen ist, werden seitens der kommunalen Behörde keine Geschwindigkeitsmessungen mehr auf diesem Straßenabschnitt durchgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 121 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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