Einziehung einer Teilfläche der B 226 „Südring“ (Ecke Universitätsstraße)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Einziehung einer Teilfläche der Bundesstraße B 226 „Südring“ im Bereich der Ecke Universitätsstraße vor. Hintergrund ist die Planung eines Hochhausprojekts, welches eine Modifizierung des derzeit überarbeiteten Bebauungsplanes erfordert. Für die Realisierung des Vorhabens sollen vier Stützen zur Abfangung eines auskragenden Gebäudeelements genutzt werden, welche einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche beanspruchen.
Da der Südring als Bundesstraße klassifiziert ist, liegt die Durchführung des Einziehungsverfahrens in der Zuständigkeit des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung des Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Verwaltung schlägt vor, den erforderlichen Beschluss bereits im Vorgriff auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes zu fassen, um den Prozess zeitlich zu beschleunigen.
Nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll die Verwaltung den offiziellen Antrag auf Einziehung bei dem zuständigen Landesministerium stellen. Laut der Vorlage entstehen durch die Einziehung keine Nachteile für die öffentliche Verkehrssicherheit, da die betroffene Fläche für eine sichere Verkehrsführung nicht benötigt wird. Die Voraussetzungen des § 2 Fernstraßengesetzes sind nach Angaben der Verwaltung erfüllt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.09.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221489
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