Onlinezugangsgesetz in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitales und Europa wird eine Anfrage der Fraktion Die Grünen im Rat zum Onlinezugangsgesetz in Bochum behandelt. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Nordrhein-Westfälischen Onlinezugangsgesetzes, nach der insgesamt 583 behördliche Antragsprozesse digitalisiert werden müssen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele dieser Prozesse in Bochum bereits digital umgesetzt sind und welcher Anteil davon noch im laufenden Jahr fertiggestellt werden soll. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitraum für die vollständige Digitalisierung aller vorgeschriebenen Prozesse sowie nach der Existenz einer Prioritätenliste zur Abarbeitung gefragt. Des Weiteren sollen die strukturellen, finanziellen und organisatorischen Hindernisse benannt werden, welche die Verwaltung aktuell bei der Umsetzung sieht.
Für bestimmte Dienstleistungen wird eine detaillierte Begründung für den noch nicht erfolgten Digitalisierungsprozess angefordert. Dies betrifft unter anderem Bauanträge, die Beantragung und Verlängerung von Bibliotheksausweisen, Erstanträge für Führerscheine, Schwerbehindertenparkausweise, Unterhaltsvorschüsse sowie die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Wohnsitzen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.03.2022Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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