Zuständigkeit des Schulhausmeisterpersonals
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU zur Zuständigkeit des Schulhausmeisterpersonals reagiert. Hintergrund ist ein laufendes Organisationsprojekt, das die Zentralisierung der städtischen Schulgebäudeinfrastruktur bei den Zentralen Diensten zum Ziel hat.
Hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs erklärte die Verwaltung, dass die organisatorische Neuzuordnung keine Auswirkungen auf die Aufgaben von Schulhausmeisterinnen, Schulhausmeistern, Hilfshausmeisterinnen und Poolkräften hat. Die detaillierten Tätigkeiten sind in einem Aufgabenkatalog vom September 2020 festgelegt. Mit Wirkung zum 1. März 2022 wurden jedoch neue Sachgebiete innerhalb der Zentralen Dienste eingerichtet: die Gebäudewirtschaft Schulen (ZD 14) sowie die Schulhausdienste (ZD 26). Letztere ist ab nun für personelle, arbeits- und tarifrechtliche Angelegenheiten des Hausdienstpersonals zuständig. Für den Austausch zwischen Schulleitungen, dem Hausdienstpersonal und der Verwaltung soll ab dem Haushalt 2023 eine weitere Stelle als Ansprechpartner im Innen- und Außendienst geschaffen werden.
Die Information über die organisatorischen Veränderungen an die Schulen wurde laut Verwaltung bereits im Januar 2022 auf der Schulleiterkonferenz sowie durch ein Schreiben vom Februar 2022 erfolgt. Dieses Schreiben enthielt zudem Informationen zu den gebäudetechnischen Zuständigkeiten der Zentralen Dienste.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 07.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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