Baumentfernung auf dem Grundstück Am Hochschulcampus o. Nr.
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau des Parkhauses Ost auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum wurde ein Antrag auf die Entfernung von 30 Bäumen am Standort Am Hochschulcampus eingereicht. Aufgrund ihrer Baumart und ihres Stammumfangs fallen diese Bäume unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum.
Eine Ausnahme von den Schutzbestimmungen nach § 6 (1) b der Baumschutzsatzung wird beantragt, da die geplante Nutzung des Geländes ansonsten nicht oder nur mit wesentlichen Einschränkungen gemäß öffentlich-rechtlichen Vorschriften möglich wäre.
Als Ausgleich für die Entfernung der geschützten Bäume ist die Pflanzung von 62 Laubbäumen vorgesehen. Diese Ersatzpflanzungen sollen einen Mindeststammumfang von 20 cm aufweisen und müssen dauerhaft erhalten sowie gepflegt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des bestehenden Ersatzpflanzungskonzepts für den Campus der Ruhr-Universität Bochum.
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