Vorläufiger Sachstandbericht zur Gefährdungsabschätzung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im Bereich Zollstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt legt einen vorläufigen Sachstandbericht zur Gefährdungsabschätzung im Bereich der Zollstraße vor. Nachdem im Jahr 2021 Wässer mit Teeröl- und LHKW-Anteilen in einem Straßengraben analysiert wurden, wird nun eine Untersuchung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung durchgeführt. Die Maßnahme erfolgt im Auftrag der Unteren Bodenschutzbehörde unter Verwendung von Fördermitteln des Landes.
Die ersten Ergebnisse der Feldarbeiten weisen auf geruchliche Auffälligkeiten im Grundwasser hin. Analysen bestätigen Veränderungen durch BTEX und LHKW in geringen Konzentrationen sowie eine Konzentration von Trichlorfluormethan mit 22.000 µg/l. Die Substanz, die früher als Kältemittel oder Lösungsmittel Verwendung fand, ist der Wassergefährdungsklasse 2 zugeordnet.
Das Untersuchungsprogramm wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg angepasst. Bisher gibt es keine konkreten Hinweise auf den Eintragsort von Trichlorfluormethan in Boden oder Grundwasser. Aufgrund der geologischen Strukturen wird eine Ausbreitung über die quartäre Nebenrinne der Emscher vermutet. Weitere Bohrungen sollen dazu dienen, den Eintragsherd zu lokalisieren und die Ausbreitung der Schadstoffe im Untergrund zu erfassen. Die Entscheidung über weitere notwendige Maßnahmen erfolgt nach Abschluss der Gefährdungsabschätzung in Abstimmung mit den beteiligten Behörden.
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- 31.05.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 25.05.2022kein Ergebnis hinterlegt
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