Feuerwehrzufahrt KGV Goyer Busch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur zum Thema Feuerwehrzufahrt am Kleingarten Goyer Busch reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage, ob die an der Theoderichstraße ausgeschilderte Zufahrt rechtlich als Feuerwehrzufahrt einzustufen ist und welche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen auf diesem Bereich ergriffen werden können.
Nach einer Überprüfung durch die Feuerwehr wurde festgestellt, dass die Wege innerhalb der Kleingartenanlage nicht für den Einsatz von Lösch- oder Rettungsfahrzeugen geeignet sind. Als Gründe wurden die unklare Tragfähigkeit der Wege, eine unzureichende Breite sowie zu enge Kurvenradien angeführt. Zudem ist der Bordstein am Zugang zur Theoderichstraße nicht abgesenkt und der angrenzende Grünstreifen weist keine ausreichende Befestigung auf. Die Wege sind somit nicht als Feuerwehrzufahrten vorgesehen. Rettungs- und Löscheinsätze müssen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus durchgeführt werden.
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