Anfrage Abstellen von Wohnwagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage die dauerhafte Abstellung von Wohnwagen und Wohnmobilen im öffentlichen Raum thematisiert. Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich des dadurch eingeschränkten Parkraums für PKW aufgrund der größeren Abmessungen dieser Fahrzeuge.
In einer Antwort der Verwaltung wird erläutert, dass Wohnmobile rechtlich anderen Fahrzeugarten gleichgestellt sind, sofern keine Parkvorschriften verletzt werden. Für Anhänger, einschließlich Wohnanhänger, gilt eine maximale Abstellfrist von 14 Tagen, wenn diese nicht an ein Zugfahrzeug angekoppelt sind. Diese Frist beginnt bei einer Bewegung des Anhängers erneut zu laufen. Die Verkehrsüberwachung prüft Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Verstöße gegen diese Regelung. Eine Zunahme der Abstellungen konnte die Verwaltung nicht feststellen, wenngleich vor Ferienzeiten oder zu Beginn der Campingsaison vermehrt Abstellungen beobachtet werden.
Bei Überschreitung der 14-Tage-Frist sieht das Verfahren ein Bußgeld von 20 Euro sowie eine Ordnungsverfügung zur Entfernung des Anhängers vor, andernfalls kann ein Abschleppen erfolgen. Da die Verkehrsüberwachung den Verstoß durch zwei separate Vor-Ort-Kontrollen rechtssicher belegen muss, gestaltet sich der Prozess zeitaufwendig. Kostenlose öffentliche Abstellmöglichkeiten für Wohnanhänger werden in Bochum nicht angeboten.
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