Folgen des Ganztagsförderungsgesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Schule und Bildung Fragen zu den Auswirkungen des Ganztagsförderungsgesetzes in Bochum gestellt. Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Erstklässler vor, der bis zum Schuljahr 2029 schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Betreuungsquote bis zum Zeitraum 2029/2030 von derzeit etwa 56 Prozent – unter Einbeziehung der verlässlichen Grundschule – auf 80 Prozent steigen wird.
Über mögliche neue Qualitätsstandards des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2026/2027 liegen der Verwaltung bislang keine Informationen vor. Die Verantwortung für die Personalbereitstellung liegt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, welche die außerunterrichtliche Betreuung durchführen. Die Stadt stellt über Kooperationsvereinbarungen sicher, dass die Leitungskräfte pädagogische Fachkräfte sind. Da die Personalauswahl bei den Trägern liegt und ein allgemeiner Fachkräftemangel besteht, ist eine zunehmend schwierigere Personalakquise möglich.
Zur Deckung des Raumbedarfs wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung geprüft, wie sich steigende Schülerzahlen auf die Kapazitäten auswirken. Dabei werden Maßnahmen wie Umstrukturierungen, Neubauten oder die Anmietung von Räumlichkeiten in Betracht gezogen. Die Möglichkeiten der Stadt zur Deckung des Personalbedarfs sind begrenzt, da die Personalgestellung im Verantwortungsbereich der Träger liegt und noch keine Informationen über etwaige neue Qualifikationsanforderungen vorliegen.
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