Folgen des Ganztagsförderungsgesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zu den Auswirkungen des Ganztagsförderungsgesetzes eingereicht. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 für Kinder in der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung besteht. Dieser Anspruch soll bis zum Jahr 2029 jährlich um jeweils eine weitere Klassenstufe erweitert werden.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass durch diesen Rechtsanspruch ein Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen sowie an pädagogischem Fachpersonal entsteht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, mit welchem Mehrbedarf an Plätzen und Personal in Bochum ab dem Schuljahr 2026/2027 zu rechnen ist. Zudem wird nach den Qualitätsstandards des Landes Nordrhein-Westfalen gefragt und wie etwaige Erhöhungen dieser Standards den Personalbedarf beeinflussen könnten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Besetzung der Stellen in der schulischen Ganztagsförderung. Die Fraktion möchte wissen, wie die Verwaltung die Chance einschätzt, alle erforderlichen Stellen zu besetzen, und wie sich die Verfügbarkeit qualifizierter Bewerber in der Vergangenheit gestaltet hat. Schließlich wird nach den Maßnahmen gefragt, welche die Stadt ergreift, um den entstehenden Bedarf an Plätzen und Personal bis zum Schuljahr 2026/2027 zu decken.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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