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Anfrage

Vorkaufsrechtsatzung als Instrument für die Stadtentwicklung?

20220561 03.03.2022

↳ Antwort der Verwaltung Vorkaufsrechtsatzung als Instrument der Stadtentwicklung · 05.05.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Anfrage 20250561 befasst sich die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ mit der Nutzung einer Vorkaufsrechtssatzung als Instrument für die Stadtentwicklung in Bochum. Basierend auf § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) können Kommunen durch entsprechende Satzungen ein besonderes Vorkaufsrecht für Flächen festlegen, um städtebauliche Maßnahmen und Zielvorstellungen zu sichern. Dies umfasst sowohl unbebaute Flächen innerhalb gültiger Bebauungspläne als auch bebaute Grundstücke außerhalb dieser Pläne.

Im Rahmen einer solchen Satzung kann die Verwaltung nach der Meldung eines Grundstücksgeschäfts durch den beteiligten Notar prüfen, ob sie zu den vereinbarten Konditionen als Käufer in den Vertrag eintreten möchte. Eine Anwendung ist ausgeschlossen, wenn Verkäufe an Ehegatten oder Verwandte erfolgen. Das Instrument dient als Steuerungsinstrument im privaten Grundstücksverkehr und stellt keine Enteignung dar, da die Eigentümer finanziell nicht schlechter gestellt werden.

Die Fraktion stellt dazu drei Fragen an den Oberbürgermeister: Wie die Verwaltung das Instrument der Vorkaufssatzung grundsätzlich bewertet, in welchen Bereichen Bochums eine solche Satzung vorteilhaft für die Stadtentwicklung sein könnte und wie ein entsprechendes Konzept auf dieser Basis aussehen könnte.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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