Grundlagen zur Kostenkalkulation für den RadEntscheid
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 14. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. April 2022 liegt eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ vor, die sich mit den Grundlagen der Kostenkalkulation für den RadEntscheid befasst. Die Anfrage thematisiert das Verfahren eines möglichen Bürgerbegehrens und die damit verbundene Pflicht zur Erstellung einer Kostenschätzung durch die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktion fragt nach der Herleitung der in der Kostenschätzung zum RadEntscheid genannten Zahlen sowie nach den zugrunde liegenden Kalkulationen. Es wird um eine Darlegung der Berechnungsgrundlagen gebeten, damit die haushalterischen Konsequenzen für potenzielle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Bürgerbegehrens nachvollziehbar sind.
Zur Beantwortung der Anfrage wurde die Übermittlung der von der Verwaltung erarbeiteten Kostenschätzung sowie aller dazugehörigen Kalkulationen beantragt. Damit soll die Nachvollziehbarkeit der von der Verwaltung ausgewiesenen Werte sichergestellt werden. Eine Rückmeldung der Verwaltung wurde bis zum 25. März 2022 erbeten.
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