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Antwort der Verwaltung

Ordnungsmaßnahmen wegen verspätet abgehängter Wahlplakate

20220477 24.03.2022 Rechtsamt

↳ Zugehörige Anfrage Ordnungsmaßnahmen wegen verspätet abgehängter Wahlplakate · 09.02.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zu den Ordnungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 angefordert. Gegenstand der Anfrage war die Anzahl der Bußgeldbescheide sowie die Höhe der verhängten Geldbußen aufgrund verspätet abgehängter Wahlplakate.

Die Verwaltung teilte in ihrer Antwort mit, dass die Bußgeldstelle des Rechtsamtes bis zum 15. Februar 2022 insgesamt Bußgelder in Höhe von 319,50 Euro festgesetzt hat. Dieser Betrag beinhaltet auch Gebühren und Auslagen. Die Maßnahme betraf insgesamt fünf Plakate, für die zwei Bußgeldbescheide erlassen wurden.

Die Berechnung der Geldbußen erfolgte auf Basis des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Für den ersten Verstoß wurde eine Geldbuße in Höhe von 75,00 Euro festgesetzt. Weitere Verstöße wurden bei der Bemessung der Gesamtgeldbuße mit jeweils 37,50 Euro berücksichtigt.

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