Sicherstellung der friedlichen Versammlungsfreiheit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Ereignissen während einer Demonstration am 29. Januar 2022 reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage nach Maßnahmen zur Sicherstellung der Versammlungsfreiheit und zum Schutz von Teilnehmenden vor gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten.
Bezüglich der Prävention erklärte die Verwaltung, dass das Polizeipräsidium Bochum für die Durchführung von Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz NRW zuständig ist. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens erhält die Polizei Kenntnis von geplanten Veranstaltungen. Durch Abstimmungen zwischen der Stadt und der Polizei sowie durch Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern wird ein friedlicher Verlauf angestrebt. Die Polizei setze Einsatzkräfte situationsgerecht ein, um gewaltsame Vorfälle zu vermeiden. An dem bestehenden Verfahren seien derzeit keine Änderungen erforderlich.
Auf die Frage nach der Anzahl der Delikte gab die Verwaltung an, dass der Polizeibehörde im Zusammenhang mit der Versammlung sechs Gewaltdelikte bekannt sind. Es handelt sich nach aktuellem Ermittlungsstand um sechs Täterschaften, wobei bislang drei Personen identifiziert werden konnten.
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