Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Integrationsausschuss Fragen zur Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und der damit verbundenen Finanzierung von Unterbringung und Versorgung in Bochum gestellt. Im Fokus stand dabei, ob die neuen Kostenpauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen eine ausreichende Deckung der Kosten für Geflüchtete und Geduldete gewährleisten.
Die Verwaltung gab an, dass zwar Verbesserungen in den Haushaltsbereichen für Hilfen für Asylbewerber sowie soziale Einrichtungen vorliegen, die Erstattungen jedoch nicht als ausreichend bewertet werden. Zwar führen die Erhöhung der Monatspauschale von 866 Euro auf 1.125 Euro sowie die Einführung einer Einmalzahlung von 12.000 Euro für Neugeduldete zu höheren Erträgen, diese decken jedoch nicht die Gesamtkosten. Basierend auf den Werten des Jahres 2020 belaufen sich die durchschnittlichen Kosten pro Person und Monat auf etwa 1.285 Euro. Damit würde die Einmalpauschale für Neugeduldete lediglich einen Zeitraum von etwa neun bis zehn Monaten abdecken.
Für die Jahre 2022 und die Folgejahre wird ein jährlicher Zuschussbedarf von rund 17 Millionen Euro in den Bereichen Asylbewerberleistungen und Unterbringung erwartet. Dieser Bedarf resultiert unter anderem daraus, dass für eine hohe Anzahl an Personen keine Erstattungen durch das Land erfolgen. Ein direkter Kontakt zwischen der Stadt Bochum und dem Land Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema fand nicht statt; die Interessen wurden über den Städtekreis NRW vertreten.
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