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Beschlussvorlage der Verwaltung

Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Essen

20220294 03.03.2022 Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten

🟢 Beschlossen 03.03.2022 · Rat (13. Sitzung) · Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Versammlung findet am 1. und 2. Juni 2022 in Essen statt. Aufgrund der Einwohnerzahl ist die Stadt Bochum berechtigt, sieben stimmberechtigte Delegierte zu entsenden.

Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen soll. Bei der Besetzung ist zudem eine Berücksichtigung des Frauenanteils gemäß der Zusammensetzung in den Stadtvertretungen vorgesehen. Neben den neu zu benennenden Personen sind bereits durch ihre Funktion stimmberechtigt der Oberbürgermeister sowie eine Stadträtin. Ein weiterer Delegierter wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vorgeschlagen. Über die stimmberechtigten Mitglieder hinaus können weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zur Versammlung entsendet werden.

Die Vorlage wird im Februar 2022 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und soll am 3. März 2022 im Rat entschieden werden. Die Übermittlung der Namen und Anschriften der Abgeordneten an den Städtetag Nordrhein-Westfalen muss bis zum 16. März 2022 erfolgen.

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